Hofläden & Genussstationen in und um Klagenfurt Teil II

Bereits im letzten Jahr durften wir einige Direktvermarkter in und um Klagenfurt kennenlernen, die ihre eigenen köstlichen Produkte, aber auch diejenigen von anderen Direktvermarktern aus der Region verkaufen. Da es allerdings mittlerweile immer mehr bäuerliche Hofläden und Genussstationen der unterschiedlichsten Art gibt, radeln wir im Jahr 2020 eine neue Route zu anderen Direktvermarktern, bei denen wir hinter die Kulissen blicken dürfen.

TERMIN: Samstag, 3. Juli 2021
TREFFPUNKT: 9.00 Uhr Neuer Platz Klagenfurt vor dem Lindwurmbrunnen
REFERENTIN: Mag.a Carmen Delsnig (Historikerin, Austria Guide & Genuss Guide)

ROUTE: Wir starten unsere GenussRadReise am NEUEN PLATZ vor dem Lindwurmbrunnen, wo einst täglich Markttag war, bevor der Benediktinerplatz dafür auserkoren wurde. Zuerst radeln wir Richtung ST. GEORGEN AM SANDHOF zu Wakonigs HofgreislerEi, der auch einen 24-Stunden-Hofladen führt. Von dort geht es weiter Richtung Pischeldorfer Straße, wo wir zuerst das idyllische Schlossgut Gundersdorf bei GUNDERSDORF besuchen und dann den Sillehof Karnitschnig bei der SILLEBRÜCKE mit seinen wunderbaren Ölprodukten, mit köstlichem Dinkelgebäck und vielem mehr erwartet. Unsere letzte Station ist der neu eröffnete Forellenhof Jorde in VIKTRING, der aus den selbst gezüchteten Fischen allerlei Leckereien herstellt.

Ein Tipp: Unbedingt Einkaufskorb auf den Gepäcksträger schnallen oder großen Rucksack mitnehmen!

UNKOSTENBEITRAG: 27 Euro (inkl. ein Getränk und Verkostung bei den Stationen. Eventuelles Essen beim beim Forellenhof Jorde ist nicht inkludiert)

Wir bitten unbedingt um vorherige Anmeldung, damit die Menge der Jause kalkuliert werden kann und damit wir die Teilnehmer über eine mögliche Absage der Tour bei Schlechtwetter informieren können. Außerdem findet die Tour nicht statt, falls es im Vorfeld zu wenig Anmeldungen gibt.

COVID-19 TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  • Verpflichtende Registrierung der Gäste und Vorweisen eines Testergebnisses/Impfzertifikats/Bestätigung über eine durchgemachte Krankheit(„Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“):
    • Gültigkeit der Tests: Selbsttest mit digitaler Lösung 24 Stunden, Antigentest 48 Stunden, PCR-Test 72 Stunden
    • Ab 19. Mai gelten der Nachweis einer COVID-Impfung, eines negativen COVID-Tests oder einer Bestätigung, dass man von COVID genesen ist, als Erlaubnis zur Teilnahme

Foto: (c) Carmen Delsnig